Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Breddermann Kunstharze GmbH, Otto-Hahn-Strasse 22, 48480 Schapen, im nachfolgenden Breddermann Kunstharze genannt.
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Breddermann Kunstharze erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen, gleich ob in Gestalt von Gegenbestätigungen oder sonstigen Formularen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Breddermann Kunstharze ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. In der Entgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer Auftragserteilung liegt gleichfalls kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Alle Vereinbarungen, die zwischen Breddermann Kunstharze und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht für Abreden, welche nach Vertragsschluss zwischen den Parteien getroffen werden.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Breddermann Kunstharze sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen durch Breddermann Kunstharze und sämtliche Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes, zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person von Breddermann Kunstharze abgegeben werden. Vertretungsberechtigt in diesem Sinne sind die Geschäftsführer und die Generalbevollmächtigten von Breddermann Kunstharze.
III. Preise
(a) Es gelten die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Breddermann Kunstharze genannten Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Material-, Lohn-, und/oder sonstigen Kosten, ist Breddermann Kunstharze berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
(c) Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Verpackung ab Lager Breddermann Kunstharze. Breddermann Kunstharze ist berechtigt neben der Umsatzsteuer die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Nebenleistungen gesondert und zusätzlich zu berechnen. Der Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen. Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Euro-Betrag, den der Besteller nach dem amtlichen Kurs am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
(d) Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Käufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer unverzüglich die für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
(e) Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, hat der Käufer vor der Ausführung des Umsatzes seine USt-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer auf die Lieferungen und Leistungen von Breddermann Kunstharze zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. Bei Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfänger-Mitgliedsstaates zur Anwendung, wenn entweder der Käufer in einem anderen EU-Land zur Umsatzsteuer registriert ist oder Breddermann Kunstharze in diesem Empfängerland zur Umsatzsteuer registriert sind.
IV. Liefer- und Leistungszeit
(a) Liefertermine oder Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Sollte eine solche Frist mündlich vereinbart worden sein, wird eine schriftliche Bestätigung durch Breddermann Kunstharze erfolgen, bzw. seitens des Käufers eingeholt werden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Die vertragliche Leistungszeit ist eingehalten, sofern Breddermann Kunstharze innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Breddermann Kunstharze setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Verpflichtungen – Mitwirkungshandlungen, Vorauszahlungen etc. – des Käufers voraus. Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Breddermann Kunstharze aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen Breddermann Kunstharze gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Breddermann Kunstharze die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von Breddermann Kunstharze eintreten, – hat Breddermann Kunstharze nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind. Breddermann Kunstharze ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen des noch nicht oder teilweise nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sofern die Behinderung im Sinne der Ziff. IV c länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Macht Breddermann Kunstharze von ihrem Recht gemäß Ziff. IV c Gebrauch, stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, sofern Breddermann Kunstharze den Käufer unverzüglich benachrichtigt und ihn von der getroffenen Entscheidung in Kenntnis setzt. In diesem Fall sind lediglich geleistete Anzahlungen zurück zu gewähren. Sollte Breddermann Kunstharze die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jeden Monat des vollendeten Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Breddermann Kunstharze.
(e) Breddermann Kunstharze ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers erfolgen, für diesen zumutbar sind oder dieser zustimmt.
(f) Die Leistungspflicht von Breddermann Kunstharze steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, gleich auf welchem Grunde die Nichtbelieferung von Breddermann Kunstharze beruht.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Breddermann Kunstharze berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
V. Widerrufsrecht
Entsprechend § 357 Abs. 6 BGB neue Fassung trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger bzw. einem Dritten, der die Ware in Besitz genommen hat (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB neue Fassung in Verbindung mit § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB neue Fassung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
312g Abs. 2 BGB neue Fassung
Für Waren, die nach Kundenspezifikation konfektioniert / formuliert / angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, gilt kein Widerrufsrecht.
Der Widerruf ist zu richten an:
Breddermann Kunstharze GmbH
Otto-Hahn-Straße 22
D-48480 Schapen
info@breddermann-kunstharze.de
Tel.: 05905-94541-0
Fax: 05905-94541-09
Sitz der Gesellschaft: D-48480 Schapen
Amtsgericht Osnabrück: HRB 214110
Geschäftsführer: Christian Breddermann, Berthold Hoffrogge, Heiner Schniedergers
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (§ 357 Abs. 7 BGB neue Fassung). Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Gefahrenübergang
(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für die Leistung von Breddermann Kunstharze je nach Wahl von Breddermann Kunstharze ausschließlich Zulieferwerk oder Lager von Breddermann Kunstharze. Breddermann Kunstharze zeigt dem Käufer die Versandbereitschaft an. Mit Zugang der Mitteilung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(b) Ist vereinbart, dass Breddermann Kunstharze die Ware an den Käufer versendet (Schickschuld), bleibt Erfüllungsort das Zulieferwerk oder das Lager von Breddermann Kunstharze. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. V a) geht die Gefahr spätestens bei Übergabe an den Frachtunternehmer auf den Käufer über. Der Versand erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf Rechnung des Käufers, wobei Breddermann Kunstharze Versandweg und die Versandart bestimmt. Erfolgt die Sendung frachtfrei, schuldet Breddermann Kunstharze lediglich einen nach Art und Umfang üblichen Transport zu dem vom Käufer benannten Ziel zu den bei Vertragsschluss herrschenden Frachtpreisen. Mehrkosten, die aufgrund von Frachtpreiserhöhungen nach Vertragsschluss, aufgrund von besonderen Versandwünschen oder durch Versanderschwerungen auftreten, die nicht von Breddermann Kunstharze zu vertreten sind, hat der Käufer zu tragen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen und einschließlich aller Forderungen, die Breddermann Kunstharze aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Breddermann Kunstharze folgende Sicherheiten gewährt.
(a) Breddermann Kunstharze behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Breddermann Kunstharze als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Breddermann Kunstharze durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Breddermann Kunstharze übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Breddermann Kunstharze unentgeltlich. Ware, an der Breddermann Kunstharze (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Käufers sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an Breddermann Kunstharze ab. Breddermann Kunstharze ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von Breddermann Kunstharze im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesen Fällen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und nach Wahl von Breddermann Kunstharze den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(c) Die unter b) genannten Sicherheiten wird Breddermann Kunstharze auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Breddermann Kunstharze hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit Breddermann Kunstharze ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Breddermann Kunstharze die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Breddermann Kunstharze berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt – sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht oder Breddermann Kunstharze eine entsprechende Erklärung abgibt – nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von Breddermann Kunstharze sofort netto nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug zahlbar. Breddermann Kunstharze ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Breddermann Kunstharze wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist Breddermann Kunstharze berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen. Eine Zahlung gilt als bewirkt, wenn Breddermann Kunstharze über den Betrag in der Bundesrepublik Deutschland frei verfügen kann. Einziehungs- und Diskontspesen, Kosten einer Prolongation, Weiterbegebung usw. trägt der Besteller. Sofern Breddermann Kunstharze Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder dem Käufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen und die Annahme von Breddermann Kunstharze rechtfertigt, dass auf Seiten des Käufers eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, so ist Breddermann Kunstharze berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, sofern Breddermann Kunstharze Schecks angenommen hat. Breddermann Kunstharze ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
IX. Schadensersatz
Tritt Breddermann Kunstharze oder der Käufer aus einem von dem Käufer zu vertretenden Umstand vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist Breddermann Kunstharze berechtigt, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.
Breddermann Kunstharze hat das Recht, vom Tage der Fälligkeit ab Zinsen in banküblicher Höhe vom Käufer zu verlangen.
Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, wie auch Breddermann Kunstharze einen höheren Schaden nachweisen kann.
X. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(a) Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unter Angabe der Rechnungs- und Lieferschein Nummer, der Produktbezeichnung und Chargen-Nummer unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung, schriftlich dem Lieferer anzuzeigen. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn dem Lieferer eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Bei Beanstandungen ist vom Käufer dem Lieferer ein Muster von mindestens 1kg der beanstandeten Ware zu übersenden.
(b) Der Käufer hat -erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung- zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
(c) Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist der Lieferer innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl zu Ersatz- oder Nachlieferung, Wandlung oder Minderung verpflichtet. Welche Möglichkeit er wählt, muss er unverzüglich erklären. Erfüllt der Lieferer diese Verpflichtung nicht, steht dem Käufer das Recht zur Wahl zwischen diesen Ansprüchen zu.
(d) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung des Lieferers für nicht am Liefergegenstand entstandene Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Auch die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(e) Die Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(f) Die Haftung des Lieferers für zugesicherte Eigenschaften wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt.
(g) Die Haftung von Breddermann Kunstharze beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Warenwertes.
XI. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung erteilt der Lieferer nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
XII. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Breddermann Kunstharze und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der nicht oder nur als Minderkaufmann (§ 4 HGB) in das Handelsregister eingetragen ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist. Breddermann Kunstharze ist jedoch berechtigt, den Besteller in Lingen (Ems) zu verklagen, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder seinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anwendungstechnische Hinweise, Auskünfte und Angaben durch Breddermann Kunstharze erfolgen unverbindlich, es sei denn, Breddermann Kunstharze übernimmt eine vertragliche Beratungspflicht. Für die Beachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften bei Verwendung der gelieferten Waren ist der Käufer verantwortlich. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.